LG Oldenburg, Urteil vom 12.05.1998, Az.: 8 0 3112/97
Zur Auslegung des Begriffs "Selbstkostenpreis" in einem Franchisevertrag
Leitsatz
Leitsatz der Redaktion:
Eine Klausel in einem Franchisevertrag, nach der der Franchisegeber dem Franchisenehmer Werbekataloge zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stellt, ist so auszulegen, dass der Franchisegeber alle bei der Produktion entstehenden Kosten auf die Abnehmer der Kataloge umlegen kann, insbesondere neben den Druckkosten auch die anteiligen Gemeinkosten für Fotos, Satz und Layout.
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