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Ihre Spezialisten im
Franchise-Recht

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Franchiserecht - eine kurze Einführung.

Der Franchisevertrag ist in den Deutschen Gesetzen nicht speziell geregelt. Hierin liegt der große Unterschied zum Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag Dienstvertrag, Werkvertrag usw., die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfangreich vom Gesetzgeber geregelt sind. Es handelt sich dabei um die sog. gesetzlichen Typenverträge.
Das BGB besteht seit weit über 100 Jahren und seit der Zeit um 1900 sind spezielle Vertragstypen im BGB gereglt. Noch etwas älter ist die spezielle Regelung des Handelsvertretervertrages im Handelsgesetzbuch. Hier hat der Gesetzgeber Regelungen zum Schutz des selbständigen Unternehmers, der Handelsvertreter ist, Rechte und Pflichten geregelt.
Franchiseverträge enthalten in aller Regel Elemente des Kauf-, Darlehens, Miet- bzw. Pachtvertrages sowie des Dienst- und Geschäftsbesorgungsvertrages. Es handelt sich daher um einen Mischvertrag.
Das Franchiserecht ist ein junges Rechtsgebiet, das eine dynamische Entwicklung zeigt. Mehr als in anderen Rechtsbereichen sind Gerichtsentscheidungen besonders wichtig, da die Gesetze -mangels spezieller gesetzlicher Vorschriften des Franchisevertrages- oftmals keine klaren Antworten auf die Rechtsfragen des Franchiserechts haben.
Das Franchiserecht ist daher ein Querschnittsrechtsgebiet. Wer sich mit dem Franchiserecht auseinandersetzt, hat es häufig mit den folgenden Rechtsgebieten zu tun: Allgemeines Schuldrecht (Vertragsrecht), insbesondere AGB-Recht; Kaufvertragsrecht, Verbraucherkreditrecht, Dienstvertragsrecht, Recht der Geschäftsbesorgungsverträge, Pacht-/Lizenzrecht, Kartellrecht, Markenrecht und gewerbliches Mietrecht.

Franchiserecht - Spezialisierte Rechtsanwälte

 

Die Redaktion dieser Seite obliegt Rechtsanwalt & Notar Dr. Christian Prasse. Er betreibt seit 2002 Jahren eine Rechtsanwaltskanzlei, die sich seit der Kanzleigründung auf das Franchise- und Vertriebsrecht spezialisiert hat.
Seit dem Jahr 2016 ist Kanzlei als Dr. Prasse & Partner mbB Rechtsanwälte weiter im Wachstum begriffen. Die Kanzlei verfügt über Standorte in Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart und Ahrensburg. Das Team um Dr. Prasse besteht aus insgesamt 15 Rechtsanwält/innen.
Dr. Prasse selbst ist seit über 15 Jahren mit dem Franchiserecht vertraut. Sein Partner Rechtsanwalt Strotmann ist seit 2009 im Franchiserecht als Rechtsanwalt tätig. Die Kanzlei berät und vertritt Franchisegeber wie Franchisenehmer aus ganz Deutschland, Europa und teils auch aus anderen Kontinenten.
Die Kanzlei berät eine Reihe von Franchisegebern und ist am Aufbau und der Weiterentwicklung von Franchisesystemen verschiedenster Branchen beteiligt. Dr. Prasse & Partner mbB Rechtsanwälte beraten und vertreten einige große Franchisesysteme auf Franchisegeberseite, die teils einige hundert Betriebe haben. Auch internationale Bezüge prägen die Arbeit immer mehr.
Durch eine Vielzahl von juristischen Auseinandersetzungen auf Franchisegeber- wie Franchisenehmerseite, kann die Kanzlei auf einen besonderen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Die Kanzlei ist sowohl führ ihre reichhaltige Erfahrung in gerichtlichen Auseinandersetzungen wie in alternativen Konfliktlösungsmethoden bekannt. Die Tätigkeit für Franchisegeber einerseits und Franchisenehmer andererseits hilft stets, Rechtsprobleme des Franchisings aus zwei Perspektiven zu betrachten.
Dr. Prasse war ein Jahrzehnt Leiter der Arbeitsgruppe Franchiserecht und Vorstandsmitglied im Deutschen Franchise-Nehmer Verbandes e. V. (DFNV) mit Sitz in Bonn. Er ist als Referent im Bereich Franchise- und Handelsvertreterrecht in der Aus- und Fortbildung von Rechtsanwälten tätig.

Die Tätigkeiten der Kanzlei im Franchiserecht besteht insbesondere aus:

 

  • Entwicklung von Franchiseverträgen- Prüfung/Überarbeitung von veralteten Franchiseverträgen
  • Laufende Beratung von Franchisegebern rund ums Franchiserecht, Markenrecht, gewerbliches Mietrecht, Know-How-Schutzrecht
  • Aufbau von Franchisesystemen / Beratung über andere Vertriebswege
  • Prüfung von Franchiseverträgen und Beratung von Franchisenehmern in der Existenzgründungsphase
  • laufende Beratung von Franchisenehmern im Hintergrund bei Problemen mit dem Franchisegeber (ohne in Erscheinung zu treten)
  • Vertretung von Franchisegebern und Franchisenehmern vor Gerichten
  • Betreuung von Franchisenehmern, die den Franchisevertrag vorzeitig beenden wollen
    Erarbeitung von Masterfranchise-/ Gebietsentwicklerverträgen usw. Beratung von Franchiseunternehmen mit internationalen Bezügen
  • Begleitung bei Unternehmensverkäufen bzw. Käufen von Franchiseunternehmen
  • Beratung und Aufbau internationaler Lizenz- und Franchisesystemen
  • Erstellung von Rechtsgutachten

Unsere Anwälte.

Dr. Christian Prasse

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Anwalt

Michael Strotmann

Anwalt

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Dr. Prasse & Partner mbB Rechtsanwälte

Hamburg: 040 46655420
München: 089 71692463
Zürich: +41 43 508 91 73

Sitz der Gesellschaft:
Rathausplatz 9
22926 Ahrensburg

Telefon (0 41 02) 6 95 96-0
Telefax (0 41 02) 6 95 96-11
E-Mail: notar@prasse-partner.de

Die anderen Kanzleien sind Zweigstellen der Rechtsanwälte
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