Dr. Prasse & Partner
Ihre Spezialisten im
Franchise-Recht
Wissenswert.
Rechtsanwalt Dr. Prasse hat in den letzten 10 Jahren große Erfolge gegen Franchisegeber, wie BURGER KING, SUBWAY, APOLLO-OPTIK vor Gericht erzielt. Häufig werden große Lösungen aber in außergerichtlichen Vergleichen erzielt. Profitieren Sie von dem Verhandlungsgeschick.
Alle Anwälte unserer Kanzlei verfügen über eine umfangreiche und jahrelange Prozesserfahrung vor vielen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland in franchiserechtlichen Gerichtsverfahren. Sie stehen regelmäßig vor Gerichten und sind daher routiniert. Dr. Prasse ist seit 2002 Rechtsanwalt im Franchiserecht und dort als Prozessanwalt sowie als Berater und Vertragsgestalter tätig.
Die Kanzlei Dr. Prasse hat den Ausgleichsanspruch aus § 89 b HGB für Franchisenehmer vor den Gerichten durchgesetzt und etabliert.
U.a. wurde im Jahr 2012 so für einen Mandanten 330.000 EURO im Vergleichswege erzielt.
Die Kanzlei Dr. Prasse & Partner ist auch für ausgesuchte Franchisegeber in der Vertragsgestaltung tätig.
Es werden große Franchisesysteme, die hunderte von Betrieben in Deutschland haben, beraten und vertreten. Wir kennen beide Seiten, nutzen Sie unsere Spezialkenntnisse.
Neue Franchise-Urteile.
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016, Az.: I-20 U 56/15 „SUBWAY“
Zu den Grenzen der Verpflichtung eines ehemaligen Franchisenehmers nach dem Ausscheiden aus dem Franchisesystem sein Restaurant umzugestalten
Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 17.03.2015, Az.: Kart U 3/13 – „SUBWAY“
Zur Darlegungslast und Substantiierungslast des Franchisegebers bei einer Klage bezüglich rückständiger Franchise- und Werbegebühren - "SUBWAY"
LG Hamburg, Urteil vom 13.10.2014, Az.: 316 O 129/13
Keine Abmahnung bei zwei offenen Monatszahlungen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung erforderlich, wenn der Franchisevertrag den Schwerpunkt im pachtvertraglichen Element hat
Dr. Prasse & Partner
Franchise-Urteile im Internet.
Sie interessieren sich für Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Franchiseverträgen stehen?
Diese Seite richtet sich an Franchisenehmer und Franchiseinteressenten,
die planen, sich im Rahmen eines Franchisesystems selbständig zu machen, gleichsam wie an Franchisegeber und deren Mitarbeiter und Berater.
Das Franchiserecht ist ein junges Rechtsgebiet, das eine dynamische Entwicklung zeigt. Mehr als in anderen Rechtsbereichen sind Gerichtsentscheidungen besonders wichtig, da die Gesetze – mangels spezieller gesetzlicher Vorschriften des Franchisevertrages – oftmals keine klaren Antworten auf die Rechtsfragen des Franchiserechts haben.
Das Franchiserecht hat sich daher zu einem Case-law nach anglo-amerikanischem Vorbild entwickelt.
Auf dieser Seite werden daher Gerichtsentscheidungen rund um das Thema Franchising so aufbereitet, dass auch Interessierte, die keine Juristen sind, diese auch verstehen können.
Die Urteile und Beschlüsse deutscher Gerichte sind chronologisch geordnet. Bewusst wurde darauf verzichtet, die Urteile Kategorien zuzuordnen.
Fast jedes Urteil enthält mehrere rechtliche Aspekte. Nutzen Sie die Suchfunktion, wenn Sie spezielle Stichworte suchen.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Unsere Anwälte.
Dr. Christian Prasse
Anwalt
Michael Strotmann
Anwalt
Wir sind für Sie da:
Wir sind für Sie da:
Dr. Prasse & Partner mbB Rechtsanwälte
Hamburg: 040 46655420
München: 089 71692463
Zürich: +41 43 508 91 73
Sitz der Gesellschaft:
Rathausplatz 9
22926 Ahrensburg
Telefon (0 41 02) 6 95 96-0
Telefax (0 41 02) 6 95 96-11
E-Mail: notar@prasse-partner.de
Die anderen Kanzleien sind Zweigstellen der Rechtsanwälte
Dr. Christian Prasse und Michael Strotmann